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Das „zahnarzt-forum.info“ ist eine der größten online-Communities für Zahnärztinnen und Zahnärzte im deutschsprachigen Raum.

Der große AI-Grafik-Vergleichstest

Schöne Fotos machen eine Praxishomepage erst so richtig attraktiv. Heutige KI-Grafik-Tools erleichtern die Erstellung wesentlich. Nicht selten kommt es aber auch zu Enttäuschungen. Nämlich dann, wenn die KI nicht so intelligent wie erwartet agiert und unschöne Fehler macht.

Unser Vergleichstest hat 11 verschiedenen KI-Tools dieselbe Aufgabe gestellt. Schauen Sie selbst!

Getestet wurden folgende Modelle mit crafiq.ai:

KI Model Preis pro Bild
FLUX.2 Max $0.07
Gemini Image 3.1 Flash (Nano Banana 2) $0.067
GPT-Image 2 High $0.211
Grok Imagine Image Quality $0.05
Ideogram 4 Quality $0.10
Krea 2 Medium $0.03
MAI Image 2.5 $0.05
Qwen Image 2 Pro $0.075
Recraft V4.1 $0.04
Seedream 5 Lite $0.035
Z Image Turbo $0.005

Verwendeter Prompt

„Professional tennis match inside a bright shopping centre atrium, shoppers watching“

Auflösung: 1024 × 1024 px
FLUX.2 Max Ergebnis
FLUX.2 Max — Spieler nur auf einer Seite


Gemini Image 3.1 Flash Ergebnis
Gemini Image 3.1 Flash (Nano Banana 2) — Ball fehlt


GPT-Image 2 High Ergebnis
GPT-Image 2 High — Testsieger


Grok Imagine Image Quality Ergebnis
Grok Imagine Image Quality — Spieler wirken nicht echt


Ideogram 4 Quality Ergebnis
Ideogram 4 Quality — Pixelfehler am Boden beim linken Spieler


Krea 2 Medium Ergebnis
Krea 2 Medium — Ball fehlt


MAI Image 2.5 Ergebnis
MAI Image 2.5 — Spieler der hinteren Hälfte fehlen


Qwen Image 2 Pro Ergebnis
Qwen Image 2 Pro — Spieler wirken künstlich


Recraft V4.1 Ergebnis
Recraft V4.1 — Frau auf der Rolltreppe steht gefährlich!


Seedream 5 Lite Ergebnis
Seedream 5 Lite — 2. Testsieger


Z Image Turbo Ergebnis
Z Image Turbo — Spieler fehlen


Da nur eine Aufgabe erteilt wurde, ist dieser Test nicht repräsentativ. Dennoch bietet er einen interessanten Einblick in die unterschiedlichen Ergebnisse. Letztlich kamen bei diesem Prompt nur 2 der 11 KI-Anwendungen zu einem befriedigenden Ergebnis. Unser Tipp für Ihre eigene Anwendung: Mit der Software von crafiq.ai haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, alle 11 KI-Tools parallel zu testen.

Quelle: www.crafiq.ai

Offener Brief der Zahnärzteschaft an die CDU-Gesundheitsministerin Warken

    

Offener Brief der Zahnärzteschaft an die Bundesgesundheitsministerin

Sehr geehrte Frau Bundesgesundheitsministerin Warken,

die zahnärztliche Versorgung in Deutschland steht für Qualität, Präzision und ein hohes Maß an Patientenorientierung. Täglich leisten zehntausende Zahnärztinnen und Zahnärzte gemeinsam mit ihren Teams einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit der Bevölkerung. Doch die Rahmenbedingungen, unter denen diese Versorgung erbracht wird, geraten zunehmend unter Druck.

Mit diesem offenen Brief möchten wir unsere wachsende Sorge zum Ausdruck bringen – und zugleich konstruktive Vorschläge unterbreiten.

1. Bürokratische Belastung gefährdet die Versorgung

Die zunehmende Bürokratisierung im Gesundheitswesen bindet wertvolle Ressourcen. Zeit, die eigentlich für die Behandlung und Beratung von Patientinnen und Patienten vorgesehen ist, wird durch Dokumentationspflichten und administrative Auflagen absorbiert. Wir appellieren an Sie, sich für eine spürbare Entlastung einzusetzen und praxisnahe Lösungen zu fördern.

2. Wirtschaftlicher Druck auf Zahnarztpraxen

Steigende Kosten für Personal, Materialien und Energie treffen auf ein Vergütungssystem, das mit dieser Entwicklung nicht Schritt hält. Besonders kleinere und inhabergeführte Praxen geraten zunehmend in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Eine nachhaltige Sicherstellung der Versorgung erfordert eine realistische Anpassung der Honorarsysteme.

3. Fachkräftemangel als strukturelles Risiko

Der Mangel an qualifizierten Fachkräften stellt viele Praxen vor erhebliche Herausforderungen. Ohne ausreichend gut ausgebildetes Personal ist eine qualitativ hochwertige Versorgung langfristig nicht aufrechtzuerhalten. Wir benötigen gezielte Maßnahmen zur Stärkung der Ausbildung, attraktivere Arbeitsbedingungen und eine Förderung beruflicher Perspektiven im zahnmedizinischen Bereich.

4. Prävention stärken – langfristig Kosten senken

Die Zahnmedizin hat in den vergangenen Jahrzehnten eindrucksvoll gezeigt, wie wirksam präventive Ansätze sind. Kariesrückgänge und verbesserte Mundgesundheit sind kein Zufall, sondern das Ergebnis konsequenter Präventionsarbeit. Diese Erfolge dürfen nicht durch kurzfristige Sparmaßnahmen gefährdet werden. Investitionen in Prävention sind Investitionen in die Zukunft des Gesundheitssystems.

5. Digitalisierung sinnvoll gestalten

Die Digitalisierung bietet große Chancen, wird in der Praxis jedoch häufig durch unausgereifte Anwendungen und zusätzliche Bürokratie belastet. Wir wünschen uns eine stärkere Einbindung der zahnärztlichen Expertise in die Entwicklung digitaler Lösungen sowie eine konsequente Ausrichtung an den Bedürfnissen der Praxen.

Unser gemeinsames Ziel

Sehr geehrte Frau Ministerin, wir sind überzeugt: Eine starke, freiberuflich geprägte Zahnärzteschaft ist ein zentraler Pfeiler der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Wir stehen bereit, Verantwortung zu übernehmen und aktiv an Lösungen mitzuwirken.

Dafür benötigen wir jedoch verlässliche politische Rahmenbedingungen, die unsere Arbeit unterstützen – nicht erschweren.

Wir laden Sie ein, den Dialog mit der Zahnärzteschaft zu intensivieren und gemeinsam tragfähige Perspektiven zu entwickeln. Die Gesundheit der Menschen in unserem Land sollte dabei stets im Mittelpunkt stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Die Zahnärzteschaft in Deutschland

Quelle: KI (hmm …)
PS: Gerne würden wir hier anstatt dieser Bleiwüste spannende, fachliche Berichte ohne KI einstellen. Wir sind daher auf kollegialen Input angewiesen. Interessante  Artikel (möglichst mit Foto) werden nach Prüfung gerne hier im Portal veröffentlich.
Bitte senden an: info@zahnarzt-forum.info
Danke

Burda-Ärztesiegel schwankt

Die 4. Kammer für Handelssachen hat heute der Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale hinsichtlich der Verleihung und Publizierung sog. „Ärzte-Siegel“ gegen einen Verlag stattgegeben (Az 4 HKO 14545/21).

Der Kläger beanstandete, dass die Beklagte gegen Entgelt an Ärztinnen und Ärzte Siegel verleiht, die sie als sogenannte „Top Mediziner“ bzw. „Focus Empfehlung“ auszeichnen.

Einmal im Jahr erscheint bei der Beklagten das Magazin „FOCUS Gesundheit“ unter dem Titel „Ärzteliste“. Gegen eine zu bezahlende Lizenz in Höhe von rund 2.000 EUR netto erhalten Ärzte ein Siegel unter der Rubrik „FOCUS EMPFEHLUNG“, das sie sodann werbend benutzen können und dies auch (unter Angabe der Fachrichtung bzw. des Landkreises) tun.

Die Beklagte verstößt durch die Vergabe der Siegel, die nach ihrem eigenen Vortrag von den Ärzten werblich genutzt werden sollen, gegen das lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot.

Mit den Siegeln wird bei deren angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck erweckt, dass die betreffenden Ärzte, die als „TOP-Mediziner“ bezeichnet bzw. als „FOCUS-Empfehlung“ angepriesen werden, aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet wurden und dadurch eine Spitzenstellung unter den Ärzten gleicher Fachdisziplin einnehmen.

Die von der Beklagten gegen Bezahlung einer nicht unerheblichen sog. Lizenzgebühr vergebenen Siegel haben die Aufmachung eines Prüfzeichens und werden in den vorgelegten Medien auch als solche werbend verwendet.

Hierzu führt die Kammer Folgendes aus: Die angesprochenen Verkehrskreise würden die Siegel, die von der Beklagten lizenziert werden, ähnlich wie Prüfsiegel der Stiftung Warentest auf-fassen und davon ausgehen, die betreffenden Ärzte seien aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet worden.

Nach der Lebenserfahrung habe der Hinweis auf ein Prüfzeichen für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers eine erhebliche Bedeutung. Der Verbraucher erwarte, dass ein mit einem Prüfzeichen versehenes Produkt oder eine Dienstleistung von einer neutralen und fachkundigen Stelle auf die Erfüllung von Mindestanforderungen anhand objektiver Kriterien geprüft wurde und bestimmte, von ihm für die Güte und Brauchbarkeit der Ware als wesentlich angesehener Eigenschaften aufweisen.

Tatsächlich sei es aber selbst nach dem Vortrag der Beklagten so, dass sich die Qualität ärztlicher Dienstleistungen nicht mit Messgeräten im Testlabor ermitteln und vergleichen lasse.

Vielmehr seien von den Kriterien, die nach dem Vortrag der Beklagten bei ihren Empfehlungslisten berücksichtigt würden, Kriterien dabei, die auf ausschließlich subjektiven Elementen beruhten, wie z. B. die Kollegenempfehlung oder die Patientenzufriedenheit.

Die Beklagte könne auch nicht damit gehört werden, die Lizenzierung sogenannter Siegel sei ein unselbständiger, nachgelagerter Akt der Ärztelisten, der ebenfalls von der Pressefreiheit umfasst sei. Zwar erstreckte sich die Pressefreiheit in dem Sachverhalt, welcher der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts NJW 2003, 277, Juve-Handbuch, zu Grunde lag, auch auf die Refinanzierung der redaktionellen Inhalte. Diese Aussage des Bundesverfassungsgerichts bezog sich jedoch allein darauf, dass in dem dort zu entscheidenden Fall nicht festgestellt werden konnte, dass durch die Veröffentlichung von Ranglisten in sittenwidriger Weise auf die Aufgabe von Inseraten hingewirkt wurde und dass anzeigenfinanzierte Medien regelmäßig darauf angewiesen sind, zur Schaltung von Anzeigen zu motivieren.

Hiervon unterscheide sich der vorliegende Fall jedoch grundlegend:

Die Wettbewerbswidrigkeit der Prüfsiegel ergibt sich im vorliegenden Fall daraus, dass in irreführender Weise der Bereich des redaktionellen, wertenden Beitrags verlassen und der Eindruck erweckt wird, es finde eine Bewertung nach objektiven Kriterien statt.

Hinzu kommt, dass Medien zwar regelmäßig darauf angewiesen sind, sich durch Anzeigen zu finanzieren, nicht jedoch durch die Vergabe von Prüfsiegeln gegen ein nicht unerhebliches Entgelt. Dass dies eine unübliche, nicht zwingend erforderliche Art der Finanzierung redaktioneller Beiträge ist, zeigt der eigene Vortrag der Beklagten, wonach die Verteilung der Siegel erst eine Reaktion auf den vor etwa zehn Jahren eingetretenen sogenannten „Wildwuchs“ gewesen sei. Davor wurden die Magazine mit den Ärztelisten ganz offensichtlich anders finanziert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verfasserin der Pressemitteilung:Vorsitzende Richterin am Landgericht München I  Cornelia Kallert – Pressesprecherin –

Pressemitteilung:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2023/6.php

 

Vitamin D für die Zähne?

Sehr viele, um nicht zu sagen fast alle Menschen, leiden zumindest in der dunklen, sonnenarmen Jahreszeit unter einem Vitamin-D-Mangel. Das ist schon lange bekannt, aber über die möglichen Folgen sind nur wenige voll aufgeklärt.

Bei  Vitamin-D dachte man bisher vor allem an den Knochenstoffwechsel. Mittlerweile besteht nun aber der Verdacht, dass ein  Mangel an Vitamin-D auch an vielen weiteren  Erkrankungen, die nicht das Skelett betreffen, beteiligt ist:

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Diabetes
  • Krebs
  • Depressionen
  • Autoimmunerkrankungen
  • Demenz

Möglicherweise sind auch die  Zähne in manchen Fällen von einem Vitamin-D-Mangel betroffen:

  • Abbau des Zahnhalteapparates (Parodontitis)
  • Schmelzhypoplasie (MIH) bei Kindern

Daher wäre es für betroffene Patienten empfehlenswert, beim nächsten Hausarzt-Besuch per Blutabnahme auch den Vitamin-D-Spiegel bestimmen zu lassen.
Da aber fast alle Menschen in den Wintermonaten mit wenig Sonnenlicht einen solchen Mangel erleiden, wäre es in Sinne der Prophylaxe vorteilhaft, in diesen Zeiten Vitamin-D künstlich zu substituieren. Empfehlenswert ist immer eine Kombination aus Vitamin D3 und  Vitamin K2. 

Übrigens wurde auch der Verdacht geäußert, dass die seit 10 bis 15 Jahren bekannte MIH (Molar-Incisivus-Hypomineralisation) bei Kindern auf einen Vitamin-D-Mangel der schwangeren Mutter zurückzuführen ist. Bei MIH sind zufälligerweise genau jene Zahnbereiche betroffen, welche beim Neugeborenen kurz vor und nach der Geburt gebildet werden.

Diese Schmelzveränderungen bei Kindern waren vor 20-30 Jahren  nicht bekannt. Also muss irgendeine Umweltveränderung dazu geführt haben. Die Ursachenforschung ist noch im Gange, aber ein zu geringer Vitamin-D-Spiegel gilt als plausibel.  Die These lautet: Durch die Verlagerung der Viehhaltung  von den Weiden in die Ställe innerhalb der vergangenen 20 Jahre, habe sich die Vitamin-D-Versorgung der Bevölkerung dramatisch  verschlechtert. Denn bei Stallhaltung können die Nutztiere weniger Vitamin-K2, welches über das Sonnenlicht und Grünfutter synthetisiert wird, produzieren und einlagern. Die Folge ist, dass unsere tierischen Nahrungsbestandteile (Fleisch, Milch, Eier) deutlich weniger Vitamin-K2 enthalten. Vitamin K2 ist aber im menschliche Organismus notwendig für die Vitamin-D- und Kalzium-Regulierung. 

Die Quellen:
https://www.moebius-dental.de/informationen-fuer-zahnaerzte/94-zahnaerztliche-veroeffentlichungen-themaK2

Dentale Podcasts

 


Podcasts sind gerade stark im Kommen. Die ZM hat kürzlich 10 verschiedene Podcast analysiert und bewertet.  Hier ist die Zusammenfassung mit entsprechenden Links:

 

1. „Aufgebohrt und nachgehakt“ 
Themen: Unternehmen Zahnarztpraxis, etc.
http://bit.ly/3WsotP8

2. „Küste und Kietz“
mit dem bekannten „Praxisflüsterer“ Christian Henrici
https://www.podcast.de/episode/598446200/trailer-endlich-gehts-los-mit-kueste-kietz

3. „Dental check-up“
dahinter steht die „World Dental Federation“
https://fdiworlddental.org/dental-check-podcast

4. „Intra Dental“
für wissenschaftlich Interessierte
https://deutschepodcasts.de/podcast/intradental-zahnmedizin-in-praxis-und-wissenschaft

5. „Der Zahni-Talk“
vom „freien Verband“ für Studierende
https://deutschepodcasts.de/podcast/der-zahni-talk

6. „Dentalstarter“
richtet sich vor allem an Berufsanfänger
https://podcast.de/podcast/920131/dentalstarter-podcast

7. „Saure Zähne“
der Klassiker, Schwerpunkt Endo, Konz, Mikroskopie, etc.
https://www.saurezaehne.de/podcast/

8. „Mund auf! – Dental Podcast“
von zwei Zahnärzten, breites Themenspektrum
https://www.podcast.de/podcast/3058723/mund-auf-dental-podcast

9. „ZWP Dentale Frauenpower“
https://zwp-online.info/podcast

10. „Dentalwelt“
für Business-Interessierte
https://deutschepodcasts.de/podcast/dentalwelt-podcast

Quelle:
https://www.zm-online.de/artikel/2023/2023-01-02-fortbildung-die-zweite-chance-wenn-der-konventionelle-weg-nicht-zum-erfolg-fuehrt/wir-haben-was-zu-sagenanalysiertsiK